Rauchmelder in der Gebäudetechnik
Warnmeldung per E-Mail oder SMS im Brandfall
Seit dem 1. Januar 2016 gilt auch in Sachsen die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern.
Betroffen sind Neu- und Umbauten, mit deren Umsetzung nach dem Stichtag begonnen wurde. Für bestehende Gebäude, welche vor 2016 erbaut wurden, gilt diese Pflicht nicht.
Die Sächsiche Bauordnung schreibt folgendes vor:
Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten[...]
Quelle: § 47 Abs. 4 der Sächsischen Bauordnung
Verschiedene Rauchmelder lassen sich auch mit zentralen Reglern, z.B. für die Gebäudetechnik, verbinden. Im Brandfall werden Sie per SMS oder E-Mail informiert.
Haben Sie hierzu Fragen oder Interesse am Thema? Dann treten Sie mit uns in Kontakt.
Weitere Informationen zu Rauchmeldern und aktuellen Bestimmungen in den verschiedenen Bundesländern, finden Sie bei der Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ unter: www.rauchmelder-lebensretter.de